Art. 19 VIL

Voraussetzung der Bewilligungserteilung

Die Betriebsbewilligung wird erteilt bzw. die Änderung der Betriebsbewilligung wird genehmigt, wenn:
  1. a. das Projekt den Zielen und Vorgaben des SIL entspricht;
  2. b. der Gesuchsteller über die erforderlichen Fähigkeiten, Kenntnisse und Mittel verfügt, um einen rechtmässigen Betrieb aufrechtzuerhalten;
  3. c. das Betriebsreglement genehmigt werden kann.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Rahmenkonzession für den Ausbau des Flughafens Zürich
    · 24.06.1998 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Emissionsabhängige Landegebühr für den Flughafen Zürich
    · 18.02.1999 · 2 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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