Art. 19 VIL
Voraussetzung der Bewilligungserteilung
Die Betriebsbewilligung wird erteilt bzw. die Änderung der Betriebsbewilligung wird genehmigt, wenn:
- a. das Projekt den Zielen und Vorgaben des SIL entspricht;
- b. der Gesuchsteller über die erforderlichen Fähigkeiten, Kenntnisse und Mittel verfügt, um einen rechtmässigen Betrieb aufrechtzuerhalten;
- c. das Betriebsreglement genehmigt werden kann.
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Rahmenkonzession für den Ausbau des Flughafens Zürich4 Zitierungen
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2Emissionsabhängige Landegebühr für den Flughafen Zürich2 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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BVGerA-1936/20063 Zitierungen
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Betriebsbewilligung2 Zitierungen
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1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.