Art. 79 VZAE
Erlöschen der Bewilligung
1 Die Fristen nach Artikel 61 Abs. 2 AIG werden durch vorübergehende Besuchs‑, Tourismus- oder Geschäftsaufenthalte in der Schweiz nicht unterbrochen.
2 Das Gesuch um Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung muss vor Ablauf der sechsmonatigen Frist (Art. 61 Abs. 2 AIG) eingereicht werden.
Die Leitentscheide 1
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Erlöschen der Niederlassungsbewilligung24 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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22 Zitierungen
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15 Zitierungen
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Ausländerrecht (Erlöschen der Niederlassungsbewilligung)14 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.