Art. 79 VZAE

Erlöschen der Bewilligung

1 Die Fristen nach Artikel 61 Abs. 2 AIG werden durch vorübergehende Besuchs‑, Tourismus- oder Geschäftsaufenthalte in der Schweiz nicht unterbrochen.
2 Das Gesuch um Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung muss vor Ablauf der sechsmonatigen Frist (Art. 61 Abs. 2 AIG) eingereicht werden.

Die Leitentscheide 1

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Erlöschen der Niederlassungsbewilligung
    · 17.05.2019 · 24 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.