Art. 102 VZG
Auf die Vorbereitung und Durchführung der Verwertung sind die Artikel 13, 28 Abs. 2, 29–42, 43 Abs. 1, 44–53, 54 Abs. 2, 56–70 und 72, im Falle der Verwertung eines Miteigentumsanteils die Artikel 73–73i sowie 74–78 hiervor entsprechend anwendbar; ausserdem gelten dafür die nachstehenden besonderen Vorschriften.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1BGE 52_III_1533 Zitierungen06.10.1926 · 3 Zitierungen
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2Doppelaufruf des zu verwertenden Grundstücks: Unter welchen Voraussetzungen ist er in den Steigerungsbedingungen vorzusehen, und in welchen Fällen hat der zweite Aufruf alsdann stattzufinden? Art. 812 Abs. 2 ZGB, 142 /1…2 Zitierungen
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3Doppelaufruf; Art 812 Abs. 2 ZGB, Art. 142 SchKG1 Zitierungen
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4Betreibung auf Grundpfandverwertung, Einstellung der Verwertung bis zur Erledigung eines Lastenbereinigungsprozesses, der sich auf die Festsetzung des Zuschlagspreises auswirkt (Art. 41 Abs. 1 und 53 Abs. 1 VZG) 1. Hat…1 Zitierungen
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5BGE 58_III_131 Zitierungen01.01.1932 · 1 Zitierungen
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60 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Ansetzung eines Steigerungstermins4 Zitierungen
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Aktualisierung und Anpassung einer Grundstücksschätzung2 Zitierungen
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Abweisung Begehren auf Aktualisierung und Anpassung der Schätzung (Beschwerde über ein Betreibungsamt)1 ZitierungenPS180225· 21.12.2018 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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