Art. 30 VZG

1 Die Spezialanzeigen (Art. 139 SchKG) sind sofort mit der Bekanntmachung der Steigerung zu versenden. Ist in der Bekanntmachung der Schätzungswert des Grundstücks angegeben, so gilt die Zustellung dieser Spezialanzeige zugleich als Mitteilung nach Artikel 140 Abs. 3 SchKG.
2 Solche Anzeigen sind jedem Gläubiger, dem das Grundstück als Pfand haftet oder für den es gepfändet ist, den im Gläubigerregister des Grundbuches eingetragenen Pfandgläubigern und Nutzniessern an Grundpfandforderungen, dem Schuldner, einem allfälligen dritten Eigentümer des Grundstücks und allen denjenigen Personen zuzustellen, denen ein sonstiges, im Grundbuch eingetragenes oder vorgemerktes Recht an dem Grundstück zusteht. Soweit nach dem Auszug aus dem Grundbuch für Grundpfandgläubiger Vertreter bestellt sind (Art. 860, 875, 877 ZGB ), ist die Anzeige diesen zuzustellen.
3 In den Spezialanzeigen an die Pfandgläubiger ist diesen mitzuteilen, ob ein Pfändungsgläubiger oder ein vorhergehender oder nachgehender Pfandgläubiger die Verwertung verlangt habe.
4 Spezialanzeigen sind auch den Inhabern gesetzlicher Vorkaufsrechte im Sinne von Artikel 682 Absätze 1 und 2 ZGB zuzustellen. In einem Begleitschreiben ist ihnen mitzuteilen, dass und auf welche Weise sie ihr Recht bei der Steigerung ausüben können (Art. 60a hiernach).

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Verwertung eines gepfändeten Grundstücks; Schätzung (Art. 140 Abs. 3 SchKG)
    · 24.09.1996 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    BGE 52_III_153
    06.10.1926 · 2 Zitierungen
  3. 3
    Konkurs. 1. Legitimation zur Beschwerde und zum Rekurs gegen Anordnungen betreffend die Verwertung von Aktiven
    · 06.09.1962 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Regeste Regesto
    · 04.12.1975 · 0 Zitierungen
  5. 5
    Bei öffentlicher Versteigerung einer Liegenschaft im Konkurs hat der Gemeinschuldner im Unterschied zu den Pfandgläubigern nicht Anspruch auf Zustellung eines Exemplars der Steigerungspublikation (Art. 257 Abs. 3 SchKG,…
    · 23.12.1968 · 0 Zitierungen
  6. 6
    Rückerstattung der Gebühren für ungültige Verfügungen (Art. 17 GebT)
    · 01.06.1955 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Betreibungsamtliche Liegenschaftssteigerung, Neuschätzung
    · 15.07.2022 · 1 Zitierungen
  • Betreibungsamtliche Liegenschaftensteigerung
    SCBES.2022.27
    · 05.05.2022 · 1 Zitierungen
  • Grundpfandverwertungsbetreibung
    PS210061
    · 10.05.2021 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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