Art. 44 VZG

Nach Durchführung des Lastenbereinigungsverfahrens ist festzustellen, ob seit der Pfändung Änderungen im Werte des Grundstückes, wie namentlich infolge Wegfall von Lasten, eingetreten sind. Das Ergebnis einer solchen neuen Schätzung ist den Beteiligten mitzuteilen. Die Bestimmung des Artikels 9 Abs. 2 hiervor findet entsprechende Anwendung.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    BGE 52_III_153
    06.10.1926 · 5 Zitierungen
  2. 2
    Verwertung eines Grundstücks im Konkurs
    · 27.03.1969 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    BGE 71_III_125
    01.01.1945 · 1 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

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