Art. 73 VZG

Ist ein Miteigentumsanteil zu verwerten, so hat der vom Betreibungsamt einzufordernde Auszug aus dem Grundbuch (Art. 28 hiervor) nicht nur über den Anteil des Schuldners, sondern auch über das Grundstück als ganzes Auskunft zu geben.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    BGE 68_III_181
    16.12.1942 · 2 Zitierungen
  2. 2
    BGE 65_III_84
    29.07.1939 · 2 Zitierungen
  3. 3
    1. Miteigentumsanteil an einem Grundstück
    · 03.03.1959 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Steigerungsanzeige; Verwertung eines Miteigentumsanteils (Art. 138 f. SchKG, Art. 73 ff
    · 12.11.1986 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Widerspruchsverfahren (Art. 106 ff
    · 14.05.1973 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Pfändung und Verwertung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück
    · 02.03.1970 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 3

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Betreibung auf Grundpfandverwertung, Lastenverzeichnis
    · 23.05.2011 · 0 Zitierungen
  • Steigerungsbedingungen
    · 03.02.2005 · 0 Zitierungen
  • 07.12.2000 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.