Art. 73 VZG
Ist ein Miteigentumsanteil zu verwerten, so hat der vom Betreibungsamt einzufordernde Auszug aus dem Grundbuch (Art. 28 hiervor) nicht nur über den Anteil des Schuldners, sondern auch über das Grundstück als ganzes Auskunft zu geben.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1BGE 68_III_1812 Zitierungen16.12.1942 · 2 Zitierungen
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2BGE 65_III_842 Zitierungen29.07.1939 · 2 Zitierungen
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31. Miteigentumsanteil an einem Grundstück1 Zitierungen
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4Steigerungsanzeige; Verwertung eines Miteigentumsanteils (Art. 138 f. SchKG, Art. 73 ff0 Zitierungen
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5Widerspruchsverfahren (Art. 106 ff0 Zitierungen
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6Pfändung und Verwertung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 3
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Betreibung auf Grundpfandverwertung, Lastenverzeichnis0 Zitierungen
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Steigerungsbedingungen0 Zitierungen
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0 Zitierungen07.12.2000 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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