Art. 34 VZV

Führerausweis mit Beschränkungen

1 Die kantonale Behörde kann den Führerausweis von Personen, welche die medizinischen Mindestanforderungen nach Anhang 1 auch mit Hilfsmitteln nicht mehr vollständig erfüllen, beschränken, statt ihn ganz zu entziehen.
2 Ein Arzt mit der Anerkennung der Stufe 4 muss beurteilen, mit welchen Beschränkungen eine sichere Teilnahme am Verkehr noch möglich ist.
3 Der Führerausweis kann namentlich örtlich, zeitlich, auf bestimmte Strassentypen, auf bestimmte Fahrzeugarten oder auf individuell angepasste oder ausgestattete Fahrzeuge beschränkt werden.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Führerausweisentzug nach Verkehrsregeldelikten im Ausland
    · 29.11.2001 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Entzug des schweizerischen Führerausweises wegen Verletzung von Verkehrsregeln im Ausland; gesetzliche Grundlage (Art. 164 und 182 BV; Art. 16 ff., 57 und 106 SVG; Art. 34 VZV; Europäisches Übereinkommen über die intern…
    · 14.06.2007 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Warnungsentzug
    · 09.01.2002 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Verweigerung des Lernfahrausweises der Kategorie A: Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2, Art. 15 Abs. 4 SVG, Art. 11 Abs. 1 und Abs. 6 VZV
    · 13.12.1996 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 14.06.2007 · 2 Zitierungen
  • des vorliegenden Verfahrens bil- den einerseits die Rechtmässigkeit des angeordneten Füh- rerausweisentzugs und anderseits die Verweigerung der un- entgeltlichen Rechtspflege in den Verfahren vor dem Re- gierungsrat und dem Verwaltungsgericht. Im ersten Punkt ist die Verwaltungsgerichts
    · 09.01.2002 · 2 Zitierungen
  • Führerausweisentzug
    VWBES.2021.259
    · 30.11.2020 · 1 Zitierungen

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