Art. 85 ZG
Nachforderung von Zollabgaben
Hat das BAZG irrtümlich eine von ihm zu erhebende Zollabgabe nicht oder zu niedrig oder einen zurückerstatteten Zollabgabenbetrag zu hoch festgesetzt, so kann es den geschuldeten Betrag nachfordern, wenn es die entsprechende Absicht innerhalb eines Jahres nach dem Ausstellen der Veranlagungsverfügung mitteilt.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Einordnung der zollrechtlichen Berichtigung, Abgrenzung von den direktsteuerlichen Berichtigungstatbeständen und Verhältnis zur zollrechtlichen Beschwerde12 Zitierungen
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211 Zitierungen
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3Fehlen gültiger Ursprungserklärungen auf Rechnungen im Zeitpunkt der Zollanmeldung; für niedrige Warenwerte ist es jedoch erforderlich, innerhalb von zwei Jahren nach der Einfuhr im Einfuhrland vorgelegte Erklärungen zu…4 Zitierungen
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4Zur Zulässigkeit und Unzulässigkeit der Beschwerde im Bereich zollrechtlicher Fragen2 Zitierungen
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5Die Urkundenfälschung (Art. 251 StGB), die begangen wird, um die Verletzung der Zollmeldepflicht nach Art. 74 Ziff. 3 ZG, einen Bannbruch nach Art. 76 Ziff. 2 ZG und die damit verbundene Hinterziehung der Warenumsatzste…1 Zitierungen
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6BGE 77_IV_391 Zitierungen01.01.1951 · 1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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9 Zitierungen
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8 Zitierungen
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Neueste BGer-Urteile
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