Art. 241 CPC
Vergleich, Klageanerkennung, Klagerückzug
1 Wird ein Vergleich, eine Klageanerkennung oder ein Klagerückzug dem Gericht zu Protokoll gegeben, so haben die Parteien das Protokoll zu unterzeichnen.
2 Ein Vergleich, eine Klageanerkennung oder ein Klagerückzug hat die Wirkung eines rechtskräftigen Entscheides.
3 Das Gericht schreibt das Verfahren ab.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Rechtsmittel gegen einen gerichtlichen Vergleich171 citations
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2Klage und Widerklage auf Leistung Zug um Zug, Rechtsschutzinteresse, Klageanerkennung28 citations
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3Rechtsmittel im Fall eines Klagerückzugs15 citations
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4Rechtsfolgen des Rückzugs im Lichte von Art. 65 und 241 Abs. 2 ZPO (E. 3.3 und 3.4).11 citations
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5Rechtsmittel bei Abschreibung wegen Gegenstandslosigkeit aus anderen Gründen6 citations
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66 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Abrechnung unter Miteigentümern26 citations
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20 citations
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Revision16 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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