Art. 334 CPC
Erläuterung und Berichtigung
1 Ist das Dispositiv unklar, widersprüchlich oder unvollständig oder steht es mit der Begründung im Widerspruch, so nimmt das Gericht auf Gesuch einer Partei oder von Amtes wegen eine Erläuterung oder Berichtigung des Entscheids vor. Im Gesuch sind die beanstandeten Stellen und die gewünschten Änderungen anzugeben.
2 Die Artikel 330 und 331 gelten sinngemäss. Bei der Berichtigung von Schreib- oder Rechnungsfehlern kann das Gericht auf eine Stellungnahme der Parteien verzichten.
3 Ein Entscheid über das Erläuterungs- oder Berichtigungsgesuch ist mit Beschwerde anfechtbar.
4 Der erläuterte oder berichtigte Entscheid wird den Parteien eröffnet.
Leading decisions 4
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
-
1Erläuterung der gerichtlichen Genehmigung einer Vereinbarung über die Scheidungsfolgen57 citations
-
2Erläuterungsbegehren; sachliche Zuständigkeit; Gegenstand und Zweck10 citations
-
3Erläuterung eines Entscheids; Übergangsrecht10 citations
-
4Berichtigung von Entscheiden (Art. 83 StPO)2 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
-
8 citations08/31/2017 · 8 citations de
-
Erläuterung und Berichtigung (Ehescheidung)6 citations
-
Gesuch um Berichtigung / Erläuterung (Art. 334 ZPO)4 citationsDG.2015.9· 09/10/2015 · 4 citations de
Latest Federal Supreme Court decisions
No recent decision recorded for this article yet.