Art. 85 CPC
Unbezifferte Forderungsklage
1 Ist es der klagenden Partei unmöglich oder unzumutbar, ihre Forderung bereits zu Beginn des Prozesses zu beziffern, so kann sie eine unbezifferte Forderungsklage erheben. Sie muss jedoch einen Mindestwert angeben, der als vorläufiger Streitwert gilt.
2 Nach Abschluss des Beweisverfahrens oder nach Auskunftserteilung durch die Parteien oder Dritte setzt das Gericht den Parteien eine Frist zur Bezifferung ihrer Klage. Das angerufene Gericht bleibt zuständig, auch wenn der Streitwert die sachliche Zuständigkeit übersteigt.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts116 citations
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2Streitverkündungsklage; Bezifferung der Rechtsbegehren; unbezifferte Forderungsklage65 citations
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3Rechtsbegehren; unbezifferte Forderungsklage55 citations
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4Persönlichkeitsverletzung durch Mitwirkung an einer Medienkampagne52 citations
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5Auftrag; Mäklervertrag; Abgrenzung; Erfolgshonorar20 citations
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6Stufenklage (Art. 85 ZPO)9 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Unliquidated claim action31 citations
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10 citations
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Miete (Anfangsmietzins, Nebenkosten)7 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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