Erwägungen

Diese Entscheidung betrifft eine Beschwerde in Zivilsachen, die von der Ethical Coffee Company SA und der Ethical Coffee Company (Schweiz) SA gegen die Société des produits Nestlé SA und die Nestlé Nespresso SA eingereicht wurde. Das Bundesgericht wurde mit einer Beschwerde gegen eine Entscheidung über superprovisorische Maßnahmen befasst, die von einer kantonalen Behörde erlassen wurde.

Die Beschwerdegegner bestreiten die Zulässigkeit der Beschwerde und argumentieren, dass die Voraussetzung der vorherigen Erschöpfung des kantonalen Rechtswegs nicht erfüllt ist und dass die angefochtene Entscheidung keinen irreparablen Schaden verursachen würde.

Erwägungen

Das Bundesgericht ist der Ansicht, dass die angefochtene Entscheidung, obwohl sie als superprovisorische Maßnahmen bezeichnet wird, in Wirklichkeit den Charakter von vorsorglichen Maßnahmen hat. Sie wurde nämlich nach Anhörung der Parteien erlassen, da der Richter aufgrund des Bedarfs an einem technischen Gutachten noch nicht in der Lage war, endgültig über die vorsorglichen Maßnahmen zu entscheiden.

Laut dem Bundesgericht ist eine solche Zwischenentscheidung, die die superprovisorischen Maßnahmen vorläufig aufrechterhält, bis über die vorsorglichen Maßnahmen entschieden wird, beschwerdefähig. Das Bundesgericht erkennt auch die Gefahr eines irreparablen Schadens an, was die Zulässigkeit der Beschwerde rechtfertigt.

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