Sachverhalt
Die Entscheidung betrifft ein Gesuch um definitive Löschung in einer Betreibung auf Realisierung einer Grundpfandforderung. Die Fakten sind wie folgt:
- Das Tribunal de première instance des Kantons Genf hat mit Urteil vom 8. Juni 2009 die definitive Eintragung des gesetzlichen Pfandrechts der Handwerker und Unternehmer auf der Parzelle Nr. 7023 der Gemeinde X., Eigentum von B., im Betrag von 61'882 Fr. 51 mit Zinsen von 5 % p.a. ab 5. Juli 2007 angeordnet.
- Am 3. Juni 2010 hat A. SA eine Betreibung auf Realisierung einer Grundpfandforderung eingeleitet, die auf die Zahlung des Betrags von 44'000 Fr. (61'882 Fr. 51 abzüglich 17'882 Fr. 51) mit Zinsen von 5 % p.a. ab 5. Juli 2007 abzielt.
- Der Betriebene hat totalen Rechtsvorschlag gegen den Zahlungsbefehl erhoben.
- Das Tribunal de première instance hat den Rechtsvorschlag gegen den Zahlungsbefehl definitiv aufgehoben, aber die Cour de justice hat dieses Urteil aufgehoben und das Gesuch um definitive Löschung abgewiesen.
Erwägungen
Das Bundesgericht hat geprüft, ob die betreibende Gläubigerin über einen Löschungstitel für den Betrag der Grundpfandforderung und der gesicherten Forderung verfügte. Das Urteil, das die definitive Eintragung eines gesetzlichen Pfandrechts der Handwerker und Unternehmer anordnet, stellt keinen Löschungstitel für die Grundpfandforderung dar, da es nicht den Beweis erbringt, dass die Grundpfandforderung tatsächlich begründet wurde.
Das Bundesgericht hat auch geprüft, ob das Urteil, das die definitive Eintragung des gesetzlichen Pfandrechts anordnet, einen Löschungstitel für die gesicherte Forderung darstellt. Das Urteil stellt keinen Löschungstitel für die Forderung dar, da es nicht darauf abzielt, die Forderung als solche zu bestimmen, sondern nur den Betrag…