Sachverhalt

Der Fall betrifft eine Person, A., die wegen Verletzung der Verkehrsregeln verurteilt wurde. Die Verurteilung basierte auf Beweisen, die mit einer Bordkamera (Dashcam) in einem Fahrzeug erhoben wurden. Die Verteidigung hat die Verwertbarkeit dieser Beweise angefochten und argumentiert, dass sie auf illegale Weise erhoben wurden.

Die Fakten haben sich wie folgt abgespielt: A. wurde vom Bezirksgericht Bülach wegen Verletzung der Verkehrsregeln verurteilt. Das Urteil wurde vom Kantonsgericht Zürich bestätigt. A. hat dann eine Nichtigkeitsbeschwerde beim Bundesgericht eingereicht und die Aufhebung der Verurteilung sowie die Durchführung eines neuen Prozesses beantragt.

Erwägungen

Das Bundesgericht hat die Frage der Verwertbarkeit von Beweisen untersucht, die von Privatpersonen zu Überwachungszwecken erhoben wurden. Es hat daran erinnert, dass nach dem Gesetz Beweise, die auf illegale Weise erhoben wurden, nur verwertbar sind, wenn die Strafverfolgungsbehörden sie auf legale Weise hätten erheben können und wenn eine Interessenabwägung für ihre Verwendung im Verfahren spricht.

Das Bundesgericht hat festgestellt, dass die Aufzeichnung von Personendaten mit einer Dashcam eine Verletzung…