Art. 13 DSG

Zertifizierung

1 Die Hersteller von Datenbearbeitungssystemen oder -programmen sowie die Verantwortlichen und Auftragsbearbeiter können ihre Systeme, Produkte und Dienstleistungen einer Bewertung durch anerkannte unabhängige Zertifizierungsstellen unterziehen.
2 Der Bundesrat erlässt Vorschriften über die Anerkennung von Zertifizierungsverfahren und die Einführung eines Datenschutz-Qualitätszeichens. Er berücksichtigt dabei das internationale Recht und die international anerkannten technischen Normen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Datenschutzgesetz, Art. 28 ff
    · 31.05.2012 · 53 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Verwertbarkeit von privaten Dashcam-Aufnahmen im Strafprozess
    · 26.09.2019 · 47 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Videoaufnahmen bei Landfriedensbruch
    · 01.09.2020 · 40 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Von Privaten in strafbarer Weise erlangte Beweise; Verwertbarkeit im Falle einer Verletzung des SVG
    · 13.11.2020 · 36 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Unzulässige Persönlichkeitsverletzung durch das Bearbeiten von Daten über P2P-Netzwerkteilnehmer
    · 08.09.2010 · 36 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Feststellungsinteresse bei der persönlichkeitsrechtlichen Feststellungsklage (Art. 28a Abs. 1 Ziff. 3 ZGB); Rechtfertigung einer Persönlichkeitsverletzung durch ein überwiegendes öffentliches Interesse (Art. 28 ZGB)
    · 20.07.2001 · 26 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.