Sachverhalt
Der Kläger, Ludwig A. Minelli, hatte gegen die Beklagte, Jean Frey AG, Verlegerin der Zeitschrift « Die Weltwoche », eine Feststellungsklage eingereicht, um festzustellen, dass die Veröffentlichung eines Artikels über ihn in der Zeitschrift eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts darstellte. Der Artikel enthielt ein Foto des Klägers und einen Titel, der ihn als « Wilderer » bezeichnete. Der Kläger hatte auch beantragt, festzustellen, dass die Veröffentlichung seines Fotos und von Auszügen aus seinem Telefax an die Beklagte rechtswidrig waren.
Das Kantonsgericht hatte die Klage des Klägers abgewiesen, da die Veröffentlichung des Artikels und des Fotos durch ein überwiegendes öffentliches Interesse gerechtfertigt sei. Der Kläger hatte Berufung beim Bundesgericht eingelegt, das seinen Rechtsmittel abwies.
Erwägungen
1. Feststellungsinteresse
Das Bundesgericht hatte festgestellt, dass der Kläger ein Interesse an der Feststellung hatte, da die Veröffentlichung des Artikels und des Fotos noch negative Auswirkungen auf seine Persönlichkeit haben konnte. Das Gericht hatte auch festgestellt, dass die Schwere der Verletzung der Persönlichkeit kein entscheidendes Kriterium für die Beurteilung des Feststellungsinteresses war.
2. Rechtfertigung der Verletzung der Persönlichkeit
Das Bundesgericht hatte festgestellt, dass die Veröffentlichung des Artikels und des Fotos durch ein überwiegendes öffentliches Interesse gerechtfertigt war, da der Kläger eine öffentliche Person war und der Artikel sich auf seine berufliche Tätigkeit bezog. Das Gericht hatte auch festgestellt, dass der Titel des Artikels, der den Kläger als « Wilderer » bezeichnete, eine Metapher war, die keine Verletzung der Persönlichkeit darstellte.
3. Recht am eigenen Bild
Das Bundesgericht hatte festgestellt, dass das Recht am eigenen Bild ein Bestandteil des Persönlichkeitsrechts war und die…