Art. 3 DSG

Räumlicher Geltungsbereich

1 Dieses Gesetz gilt für Sachverhalte, die sich in der Schweiz auswirken, auch wenn sie im Ausland veranlasst werden.
2 Für privatrechtliche Ansprüche gilt das Bundesgesetz vom 18. Dezember 1987 über das Internationale Privatrecht. Vorbehalten bleiben zudem die Bestimmungen zum räumlichen Geltungsbereich des Strafgesetzbuchs .

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Unzulässige Persönlichkeitsverletzung durch das Bearbeiten von Daten über P2P-Netzwerkteilnehmer
    · 08.09.2010 · 55 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Datenschutzgesetz, Art. 28 ff
    · 31.05.2012 · 54 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Zugangsgesuch zu Informationen über Firmenexperten, die für ein pharmazeutisches Unternehmen an den bei Swissmedic eingereichten Zulassungsunterlagen für ein Medikament mitgewirkt haben
    · 27.06.2016 · 38 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Anspruch auf Einsicht in interne Akten
    · 01.09.1999 · 35 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Auskunftsrecht einer Versicherten über ihre bei der Unfallversicherung vorhandenen Personendaten
    · 26.11.1997 · 35 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Amtshilfe nach Börsengesetz an die amerikanische Securities and Exchange Commission (SEC) zur Klärung des Verdachts des Vorliegens eines Insiderdelikts
    · 01.05.2000 · 32 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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