Art. 140 StPO

Verbotene Beweiserhebungsmethoden

1 Zwangsmittel, Gewaltanwendung, Drohungen, Versprechungen, Täuschungen und Mittel, welche die Denkfähigkeit oder die Willensfreiheit einer Person beeinträchtigen können, sind bei der Beweiserhebung untersagt.
2 Solche Methoden sind auch dann unzulässig, wenn die betroffene Person ihrer Anwendung zustimmt.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Observationen durch Privatdetektive; Verwertbarkeit im Entsiegelungs- und Untersuchungsverfahren
    · 16.08.2017 · 71 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Verwertbarkeit von polizeilichen Aufzeichnungen der automatischen Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV)
    · 07.10.2019 · 58 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    · 30.05.2016 · 46 Zitierungen
  4. 4
    Verwertbarkeit von privaten Dashcam-Aufnahmen im Strafprozess
    · 26.09.2019 · 30 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Eröffnung der Strafuntersuchung
    · 04.11.2014 · 27 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Online-Recherche und vorläufige Sicherstellung von Chat-Verläufen auf einem digitalen sozialen Netzwerk; Entsiegelung
    · 24.05.2017 · 25 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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