Sachverhalt
Der Beschwerdeführer wurde vom Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt wegen mehrfachen Mordes, versuchten Mordes, mehrfacher Gefährdung des Lebens und Vergehens gegen das Waffengesetz verurteilt. Die Verurteilung basierte auf der Annahme, dass der Beschwerdeführer und sein Mittäter geplant und koordiniert vorgegangen waren, um die Opfer zu töten oder zu verletzen.
Die Vorinstanz stützte ihre Entscheidung auf verschiedene Beweise, darunter DNA-Spuren, Videoaufnahmen und Aussagen von Zeugen. Der Beschwerdeführer wandte sich gegen die Verurteilung und machte geltend, dass die Beweise nicht ausreichend seien, um seine Schuld zu beweisen.
Erwägungen
Das Bundesgericht prüfte die Beschwerde und kam zu dem Schluss, dass die Verurteilung wegen Lebensgefährdung zum Nachteil von [L.] bundesrechtswidrig sei, da die Täterschaft nicht gewusst habe, dass sich [L.] bei der Schussabgabe in der Nähe des Fensters befand.
Das Bundesgericht bestätigte jedoch die Verurteilung wegen mehrfachen Mordes, versuchten Mordes und mehrfacher Gefährdung des Lebens in drei Fällen. Es befand, dass die Vorinstanz die Beweise ausreichend gewürdigt und die…