Art. 112 StGB

Mord

Handelt der Täter besonders skrupellos, sind namentlich sein Beweggrund, der Zweck der Tat oder die Art der Ausführung besonders verwerflich, so ist die Strafe lebenslängliche Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Kriterien für die Mordqualifikation
    · 14.12.2000 · 178 Zitierungen
  2. 2
    Unschuldsvermutung und Beweiswürdigung, Wiederholung der Grundsätze
    · 23.05.2018 · 87 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    1. Vollendeter Versuch; Strafmilderung (Art. 22, 63, 65 StGB)
    · 20.03.1995 · 81 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Teilnahme an Mord, besondere persönliche Verhältnisse
    · 21.09.1994 · 68 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Mord
    · 14.04.1992 · 67 Zitierungen
  6. 6
    · 09.04.1991 · 38 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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