Sachverhalt

Am 29. Januar 2017 kam es zwischen [A.] und [B.] vor dem "[C.] " in [U.] zu einer Auseinandersetzung. [A.] schlug [B.] mit der Faust ins Gesicht und trat ihm heftig mit dem Fuss zweimal gegen den Kopf. [B.] erlitt eine zweifache Unterkieferfraktur, ein leichtes Schädelhirntrauma sowie eine Prellung am Brustkorb und am Oberbauch.

Das Bezirksgericht Weinfelden sprach [A.] der versuchten eventualvorsätzlichen schweren Körperverletzung, der Tätlichkeiten, des Raufhandels und der mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig und bestrafte ihn mit einer Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren sowie einer Busse von Fr. 500.--.

Auf Berufung von [A.] hin sprach das Obergericht des Kantons Thurgau ihn der einfachen Körperverletzung, der Tätlichkeit sowie der mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig und bestrafte ihn mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten unter Ansetzung einer Probezeit von drei Jahren sowie einer Busse von Fr. 500.--.

Die Generalstaatsanwaltschaft Thurgau beantragt mit Beschwerde, das Urteil des Obergerichts sei hinsichtlich Schuldspruch und Strafe aufzuheben und [A.] sei der versuchten (eventualvorsätzlichen) schweren Körperverletzung, der Tätlichkeiten sowie der mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig zu sprechen und angemessen zu bestrafen.

Erwägungen

Die Vorinstanz hat den Eventualvorsatz des Beschwerdegegners im Hinblick auf die schwere Körperverletzung verneint. Dies ist jedoch nicht nachvollziehbar, da der Beschwerdegegner mit seinen Aussagen ausdrücklich Bezug auf sein Wissen im Tatzeitpunkt genommen hat und sein Wissen um die Gefahr von Faustschlägen und Tritten gegen den Kopf eines Menschen durch die allgemeine Lebenserfahrung bestätigt wird.

Die Vorinstanz hat auch die Strafzumessung beanstandet. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die vorinstanzliche Feststellung, wonach der Beschwerdegegner leicht- bis mittelgradig vermindert zurechnungsfähig gewesen sei. Die Vorinstanz hat jedoch gestützt auf die…