Erwägungen
Die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern und die Kantonspolizei Bern erhoben Beschwerde gegen einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Bern, welches die Anordnung einer DNA-Analyse und erkennungsdienstlichen Erfassung des 18-jährigen Beschwerdeführers A. als unverhältnismäßig einstufte und deren Vernichtung anordnete.
A. wurde verdächtigt, bei einer Polizeikontrolle die Beamten beleidigt und behindert zu haben. Er war zum Zeitpunkt der Maßnahmen 18 Jahre alt und hatte keine schwerwiegenden Vorstrafen.
Erwägungen
Das Bundesgericht bestätigte den Entscheid des Obergerichts. Es führte aus, dass die angeordneten Maßnahmen nicht der Aufklärung der aktuellen Straftat dienten, sondern der Identifizierung von möglicherweise zukünftigen, noch unbekannten Straftaten. Dafür seien aber erhebliche und konkrete Anhaltspunkte für eine Verwicklung des Beschwerdeführers in schwerwiegende Delikte erforderlich, was im vorliegenden Fall nicht gegeben sei.
Das Bundesgericht betonte, dass DNA-Analysen und erkennungsdienstliche Erfassungen nicht routinemäßig erfolgen dürfen, sondern eine…