Art. 260 StPO

Erkennungsdienstliche Erfassung

1 Bei der erkennungsdienstlichen Erfassung werden die Körpermerkmale einer Person festgestellt und Abdrücke von Körperteilen genommen.
2 Die Polizei, die Staatsanwaltschaft und die Gerichte, in dringenden Fällen ihre Verfahrensleitung, können die erkennungsdienstliche Erfassung anordnen.
3 Die erkennungsdienstliche Erfassung wird in einem schriftlichen, kurz begründeten Befehl angeordnet. In dringenden Fällen kann sie mündlich angeordnet werden, ist aber nachträglich schriftlich zu bestätigen und zu begründen.
4 Weigert sich die betroffene Person, sich der Anordnung der Polizei zu unterziehen, so entscheidet die Staatsanwaltschaft.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Hinreichender Tatverdacht bei Zwangsmassnahmen; Erstellung von DNA-Profilen; erkennungsdienstliche Erfassung
    · 10.12.2014 · 191 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Beschränkung von Grundrechten durch ein DNA-Profil und eine erkennungsdienstliche Erfassung bei der Teilnahme an einer friedlichen Kundgebung
    · 22.04.2021 · 86 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Strafverfahren; Befehl für erkennungsdienstliche Erfassung und nicht-invasive Probenahme sowie DNA-Analyse
    · 22.04.2021 · 120 Zitierungen Zusammenfassung
  • Strafverfahren; Befehl für erkennungsdienstliche Erfassung und nicht-invasive Probenahme sowie DNA-Analyse
    · 22.04.2021 · 120 Zitierungen
  • Entnahme einer DNA-Probe und erkennungsdienstliche Erfassung
    · 20.08.2015 · 83 Zitierungen Zusammenfassung

Neueste BGer-Urteile

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