Sachverhalt

Die Beklagte hatte im März 1992 bei der Ausgleichskasse des Kantons Thurgau Ergänzungsleistungen beantragt und dabei falsche Angaben über ihre finanziellen Verhältnisse gemacht. Sie erhielt Ergänzungsleistungen für sechs Jahre, während sie ihren wahren finanziellen Zustand verbarg. Die Beklagte wurde wegen Verletzung des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen verurteilt, weil sie Leistungen durch falsche Angaben erlangt hatte.

Die Beklagte legte beim Bundesgericht Berufung ein und beanstandete die Entscheidung des kantonalen Gerichts. Sie machte geltend, dass die Verletzung verjährt sei, weil die Verjährung mit dem Datum ihres ursprünglichen Antrags auf Ergänzungsleistungen begonnen habe.

Erwägungen

Die Entscheidung des Bundesgerichts wies das Argument der Beklagten zurück, dass die Verletzung verjährt sei. Das Bundesgericht befand, dass die Verletzung des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen kein Dauerdelikt, sondern ein Instantdelikt sei, das sich bei der ursprünglichen Beantragung von Leistungen verwirklicht.

Das Bundesgericht befand auch, dass die Beklagte mehrere verschiedene Verletzungen begangen hatte, die…