Erwägungen

Der Streitfall betrifft eine Besitzstörungsklage (possessorische Klage), die der derzeitige Eigentümer eines Grundstücks gegen seinen ehemaligen Pächter erhoben hat, der den Betrieb an seinen Neffen übertragen hat. Der beschwerdeführende Eigentümer argumentiert, dass er die Rückgabe des Besitzes an der Liegenschaft unter den in Art. 927 Abs. 1 ZGB vorgesehenen Bedingungen verlangen kann, ohne dass ihm weitere Bedingungen wie jene des Art. 261 ZPO auferlegt werden.

Das kantonale Gericht hat die Besitzstörungsklage abgewiesen, da der Eigentümer niemals den Besitz an den Liegenschaften innehatte, da dieser vom früheren Eigentümer auf die Pächter und von diesen auf ihren Neffen, den Beklagten, übergegangen ist.

Erwägungen

Das Bundesgericht ist der Ansicht, dass diese Auffassung offensichtlich im Widerspruch zu den Regeln über den Besitzübergang gemäß Art. 922 ff. ZGB steht. Wenn der Eigentümer, der seine Liegenschaft verpachtet hat, diese in Form eines öffentlich beurkundeten Kaufvertrags veräußert, überträgt er auch den mittelbaren Besitz, der ihm gehört, durch Besitzanweisung auf den Erwerber, ohne dass der unmittelbare Besitz der Pächter davon berührt wird (Art. 924 Abs. 1, 1. Variante ZGB).

Es ist daher willkürlich, auf den Erwerb infolge freiwilliger…