Art. 927 ZGB
Klage aus Besitzesentziehung
1 Wer einem andern eine Sache durch verbotene Eigenmacht entzogen hat, ist verpflichtet, sie zurückzugeben, auch wenn er ein besseres Recht auf die Sache behauptet.
2 Wenn der Beklagte sofort sein besseres Recht nachweist und auf Grund desselben dem Kläger die Sache wieder abverlangen könnte, so kann er die Rückgabe verweigern.
3 Die Klage geht auf Rückgabe der Sache und Schadenersatz.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Besitzesschutz14 Zitierungen
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2Besitzesschutz12 Zitierungen
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3Besitzesschutz (Art. 926 ff5 Zitierungen
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4Klage aus Besitzesentziehung4 Zitierungen
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5Besitzes- und Rechtsschutz gegenüber Verletzungen des Nachbarrechts4 Zitierungen
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6BGE 40_II_5594 Zitierungen01.01.1914 · 4 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Besitzesschutz6 Zitierungen
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4 Zitierungen22.03.2010 · 4 Zitierungen
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Besitzesschutz, Nachbarrecht2 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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