Art. 927 ZGB

Klage aus Besitzesentziehung

1 Wer einem andern eine Sache durch verbotene Eigenmacht entzogen hat, ist verpflichtet, sie zurückzugeben, auch wenn er ein besseres Recht auf die Sache behauptet.
2 Wenn der Beklagte sofort sein besseres Recht nachweist und auf Grund desselben dem Kläger die Sache wieder abverlangen könnte, so kann er die Rückgabe verweigern.
3 Die Klage geht auf Rückgabe der Sache und Schadenersatz.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Besitzesschutz
    · 03.10.2007 · 14 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Besitzesschutz
    · 22.11.1968 · 12 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Besitzesschutz (Art. 926 ff
    · 27.02.1957 · 5 Zitierungen
  4. 4
    Klage aus Besitzesentziehung
    · 13.03.2018 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Besitzes- und Rechtsschutz gegenüber Verletzungen des Nachbarrechts
    · 18.09.1959 · 4 Zitierungen
  6. 6
    BGE 40_II_559
    01.01.1914 · 4 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.