Erwägungen
Am 24. August 2012 beantragte der Generalvikar des Bistums Chur, Martin Grichting, dass der Verein "adebar" (Beratungsstelle für Familienplanung, Sexualität, Schwangerschaft und Partnerschaft Graubünden) nicht länger von der Katholischen Landeskirche Graubünden finanziell unterstützt werden soll. Die Verwaltungskommission der Landeskirche beantragte jedoch, den Beitrag von 15'000 Franken an "adebar" unter der Bedingung zu gewähren, dass das Geld nicht für Beratungen über Abtreibungsmethoden oder Begleitung von Abtreibungen verwendet werden darf. Die Jahresversammlung der Landeskirche nahm den Antrag der Verwaltungskommission an.
Die Römisch-katholische Kirche, Diözese Chur, sowie Martin Grichting erhoben dagegen Rekurs, welcher von der Rekurskommission der Landeskirche abgewiesen wurde. Anschliessend gelangten sie mit Beschwerde an das Verwaltungsgericht Graubünden und das Bundesgericht.
Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde gegen den Entscheid der Rekurskommission nicht ein, da dieser nicht letztinstanzlich war. Die Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts wies es jedoch ab.
Erwägungen
Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die Glaubensfreiheit der Römisch-katholischen Landeskirche oder das Landeskirchenrecht durch den an Bedingungen gebundenen Beitrag der Katholischen Landeskirche Graubünden an "adebar" nicht verletzt sind.
Zwar ist ein Teil der Tätigkeiten von "adebar" aus Sicht der römisch-katholischen Kirche problematisch, da diese die Abtreibung ablehnt. Jedoch hat die Landeskirche den Beitrag an die Bedingung geknüpft, dass das Geld nicht für Beratungen über…