Art. 115 BGG

Beschwerderecht

Zur Verfassungsbeschwerde ist berechtigt, wer:
  1. a. vor der Vorinstanz am Verfahren teilgenommen hat oder keine Möglichkeit zur Teilnahme erhalten hat; und b. ein rechtlich geschütztes Interesse an der Aufhebung oder Änderung des angefochtenen Entscheids hat.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Keine Legitimation des Ausländers zur subsidiären Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Willkürverbots, wenn kein Rechtsanspruch auf Bewilligung besteht
    · 30.04.2007 · 429 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Zulässiges Rechtsmittel gegen einen kantonalen Entscheid über Vollzugshindernisse bei der Wegweisung
    · 26.05.2011 · 320 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Anfechtung eines Prüfungsergebnisses (hier: Masterabschluss im Studium der Rechtswissenschaften) beim Bundesgericht
    · 14.05.2010 · 140 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Monte Ceneri-Eisenbahn-Basistunnel (öffentliches Beschaffungswesen): Voraussetzungen für die Beschwerdelegitimation der nicht berücksichtigten Anbieter gegen die Zuschlagsverfügung
    · 15.09.2014 · 74 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Zuständigkeit zur Beurteilung von Einbürgerungsgesuchen, die von der kommunalen Bürgerversammlung zweimal ohne hinreichende Begründung abgewiesen wurden
    · 07.07.2009 · 68 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    IVöB; Reglement des Kantons Genf vom 17
    · 24.09.2014 · 67 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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