Art. 29 BGG

Prüfung

1 Das Bundesgericht prüft seine Zuständigkeit von Amtes wegen.
2 Bestehen Zweifel, ob das Bundesgericht oder eine andere Behörde zuständig ist, so führt das Gericht mit dieser Behörde einen Meinungsaustausch.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten; Baubewilligung; Nachbarbeschwerde; Sachurteilsvoraussetzungen (Beschwerdegründe, Legitimation, Beschwerdebegründung)
    · 20.06.2007 · 844 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Wirtschaftlichkeitsgrundsatz; Wirkung der Aufhebung der Zuschlagsverfügung; Kompetenz der kantonalen Beschwerdeinstanz, ein reformatorisches Urteil zu fällen
    · 22.01.2020 · 518 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Internationale Schiedsgerichtsbarkeit, Revisionsobjekt, Revisionsfrist
    · 08.03.2023 · 403 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Die Glaubensfreiheit der Römisch-katholischen Landeskirche oder das Landeskirchenrecht sind durch den an Bedingungen gebundenen Beitrag der Katholischen Landeskirche Graubünden in der Höhe von Fr. 15'000.- an eine Berat…
    · 17.12.2018 · 392 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Zur Beschwerde omisso medio (unter "Überspringen" der kantonalen Oberinstanz) im öffentlich-rechtlichen Bereich und deren Voraussetzungen
    · 03.05.2024 · 339 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Nicht wieder gutzumachender Nachteil bei Anfechtung eines Zwischenentscheids betreffend Sicherheit für die Parteientschädigung
    · 06.05.2024 · 193 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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