Erwägungen

Im Kantonsblatt vom 21. Januar 2004 hat das Sanitätsdepartement des Kantons Basel-Stadt die Tarifordnung für die staatlichen Spitäler vom 24. Dezember 2003 publiziert. Diese sieht unter anderem folgende Tarife für Privatpatienten vor:

  • In Akutkliniken des Kantonsspitals: Fr. 598.- für Patienten mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt, Fr. 789.- für Patienten mit Wohnsitz in anderen Kantonen und Fr. 800.- für Patienten mit Wohnsitz im Ausland.
  • In geriatrischen Kliniken: Fr. 457.- für Patienten mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt, Fr. 477.- für Patienten mit Wohnsitz in anderen Kantonen und Fr. 487.- für Patienten mit Wohnsitz im Ausland.
  • In der psychiatrischen Universitätsklinik: Fr. 600.- für Patienten mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt, Fr. 730.- für Patienten mit Wohnsitz in anderen Kantonen und Fr. 855.- für Patienten mit Wohnsitz im Ausland.

Zudem sieht die Tarifordnung Zuschläge auf Arzthonorare für stationäre Privatpatienten vor, und zwar 120 bis 170% auf den Spitalleistungskatalog bzw. Tarmed-Taxpunktwert.

Erwägungen

Das Bundesgericht weist die staatsrechtliche Beschwerde der Helsana Versicherungen AG gegen diese Tarifordnung ab.

Das Bundesgericht führt aus, dass die Beschwerdeführerin als gesamtschweizerisch tätiger Krankenversicherer zur Erhebung der staatsrechtlichen Beschwerde legitimiert ist, da sie durch die Tarifordnung zumindest virtuell in ihren Interessen betroffen ist.

Hinsichtlich der Tagesteilpauschalen für Privatpatienten im stationären Bereich erachtet das Bundesgericht den höheren Tarif als gerechtfertigt, da dieser die Mehrleistungen wie die luxuriösere Hotellerie und die freie Arztwahl…