Art. 1a KVG

Geltungsbereich

1 Dieses Gesetz regelt die soziale Krankenversicherung. Sie umfasst die obligatorische Krankenpflegeversicherung und eine freiwillige Taggeldversicherung.
2 Die soziale Krankenversicherung gewährt Leistungen bei:
  1. a. Krankheit (Art. 3 ATSG );
  2. b. Unfall (Art. 4 ATSG), soweit dafür keine Unfallversicherung aufkommt;
  3. c. Mutterschaft (Art. 5 ATSG).

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Aufnahme von Arzneimitteln in die Spezialitätenliste (Champix)
    · 11.07.2011 · 20 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Unfallbegriff, ungewöhnlicher äusserer Faktor
    · 18.01.2008 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Zuständigkeit des Schiedsgerichts
    · 09.11.2009 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Orphan Drug (Soliris bei paroxysmaler nächtlicher Hämoglobinurie); Kostenübernahme von Arzneimitteln ausserhalb der Spezialitätenliste
    · 19.06.2013 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Zuständigkeit des kantonalen Schiedsgerichts
    · 29.05.2008 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Spitaltarifordnung; Privatpatiententarife
    · 31.08.2004 · 5 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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