Sachverhalt
Im Jahr 2003 wurde bei der 1942 geborenen N. die seltene Krankheit paroxysmale nächtliche Hämoglobinurie (PNH) diagnostiziert. Seit 2005 erhält sie das Medikament Soliris, das in der Schweiz seit dem 4. Januar 2010 zugelassen ist. Von September 2005 bis April 2008 erfolgte die Behandlung im Rahmen einer internationalen Studie und anschließend im Status "Compassionate Use" mit Sonderbewilligung. Ab Mai 2009 übernahm die Grundversicherung (Progrès Versicherungen AG) die Kosten für die Behandlung mit Soliris. Im April 2010 verneinte die Progrès jedoch einen weiteren Leistungsanspruch ab dem Zeitpunkt der Zulassung von Soliris am 4. Januar 2010. Dagegen erhob die Versicherte Beschwerde.Erwägungen
Das Bundesgericht entschied, dass die Kostenübernahme für das Medikament Soliris durch die Grundversicherung nicht allein aufgrund der Zulassung durch Swissmedic verweigert werden kann. Die Rechtsprechung sieht Ausnahmen von der Listenpflicht vor, wenn für eine Krankheit, die für die versicherte Person tödlich verlaufen oder schwere und chronische gesundheitliche Probleme nach sich ziehen kann, wegen fehlender therapeutischer Alternativen keine andere wirksame Behandlungsmethode verfügbar ist und das Arzneimittel einen hohen…