Erwägungen
Die Schweizerische Eidgenossenschaft betreibt die Eidgenössische Technische Hochschule Zürich (ETHZ) als autonome öffentlich-rechtliche Anstalt. Aufgrund der steigenden Studentenzahlen und technischen Entwicklungen wurde ein mittel- und langfristiges Entwicklungskonzept für den Standort Hönggerberg erstellt, das einen Ausbau der Anlagen um insgesamt 80'000 m2 Hauptnutzfläche vorsieht.
Der Architekt Albert H. Steiner, der die erste Ausbauetappe auf dem Hönggerberg entworfen hatte, klagte gegen das Projekt "ELEMENTAR" für die dritte Ausbauetappe. Er machte geltend, dass die bestehende Anlage ein urheberrechtlich geschütztes Gesamtwerk darstelle, das durch das Erweiterungsprojekt verstümmelt und entstellt würde, was seine Ehre als Urheber schwer verletze.
Erwägungen
Das Bundesgericht wies die Klage ab. Es führte aus, dass das Urheberpersönlichkeitsrecht des Architekten zwar grundsätzlich absolut wirkt, aber eine räumliche Grenze am beanspruchten und überbauten Raum findet. Aus dem Urheberrecht folgt kein Anspruch auf architektonische Angleichung oder Freihaltung der Bauwerksumgebung.
Für indirekte Eingriffe in das Umfeld eines…