Art. 12 URG

Erschöpfungsgrundsatz

1 Hat ein Urheber oder eine Urheberin ein Werkexemplar veräussert oder der Veräusserung zugestimmt, so darf dieses weiterveräussert oder sonst wie verbreitet werden.
1bis Exemplare von audiovisuellen Werken dürfen so lange nicht weiterveräussert oder vermietet werden, als der Urheber oder die Urheberin dadurch in der Ausübung des Aufführungsrechts (Art. 10 Abs. 2 Bst. c) beeinträchtigt wird.
2 Hat ein Urheber oder eine Urheberin ein Computerprogramm veräussert oder der Veräusserung zugestimmt, so darf dieses gebraucht oder weiterveräussert werden.
3 Ausgeführte Werke der Baukunst dürfen vom Eigentümer oder von der Eigentümerin geändert werden; vorbehalten bleibt Artikel 11 Abs. 2.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Auslegung seiner Bestimmungen nach der Entstehungsgeschichte, nach ausländischer Rechtsprechung und nach international anerkannten Kriterien (E. 3)
    · 20.01.1981 · 15 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    · 20.07.1998 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und der Kunst (BUe). 1. Art. 6 Abs. 2 und 3 URG, Art. 4 BUe
    · 03.11.1970 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Verletzung von Urheberrechten durch unbefugte Verbreitung ausländischer Sendungen; Unterlassungsklage. 1. Zuständigkeit des Bundesgerichts (E. 1)
    · 20.01.1981 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Urheberrecht an Werken der Baukunst
    · 15.03.1994 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Bestätigung der Grundsätze (E. 3 und 4). 2. Mit dem Erfordernis, dass die Weiterleitung "von einem anderen als dem ursprünglichen Sendeunternehmen" besorgt wird, ist nicht eine Weitersendung durch eine bestimmte Organis…
    · 20.03.1984 · 2 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Entscheid Kantonsgericht, 17.07.2007
    ZZ.2006.36
    · 17.07.2007 · 1 Zitierungen
  • 01.03.2007 · 1 Zitierungen
  • · 04.02.2019 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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