Erwägungen

Die Notare Dr. Beat Schultheiss und Dr. Peter Eulau reichten staatsrechtliche Beschwerde gegen das neue Notariatsgesetz des Kantons Basel-Stadt ein. Sie verlangten die Aufhebung verschiedener Bestimmungen, die ihre Unabhängigkeit und Neutralität als Notare einschränken würden.

Der Kanton Basel-Stadt verteidigte die Regelungen und beantragte die Abweisung der Beschwerde. In einem Eventualbegehren formulierte er jedoch eine präzisierte Version des Aufhebungsantrags der Beschwerdeführer, der sich diese im Rahmen des zweiten Schriftenwechsels anschlossen.

Das Bundesgericht wies die staatsrechtliche Beschwerde ab, soweit darauf eingetreten wurde.

Erwägungen

Das Bundesgericht führte aus, dass den Kantonen eine weitgehende Normierungsfreiheit bei der Regelung des Notariatswesens zukommt. Einschränkungen ergeben sich lediglich durch bundesrechtliche Mindestanforderungen und punktuelle Regelungen im Bundesrecht.

Zur Unvereinbarkeit von Beurkundungsbefugnis und Organstellung bei einer Immobiliengesellschaft befand das Gericht, dass diese Regelung zulässig sei. Die Unabhängigkeit und Neutralität des Notars sei von herausragender Bedeutung, weshalb der Kanton Basel-Stadt berechtigt sei, Nebentätigkeiten der Notare einzuschränken.

Auch die Einführung einer Altersgrenze von 75 Jahren für die Ausübung des Notariats wurde als verfassungskonform erachtet.…