Erwägungen
Der vorliegende Fall befasst sich mit der Gültigkeit eines Vertrags über eine noch nicht angefallene Erbschaft. Das Bundesgericht musste klären, unter welchen Voraussetzungen ein solcher Vertrag rechtsgültig zustande kommt.
Zentrale Fragen waren dabei die Auslegung des Erfordernisses der "Mitwirkung und Zustimmung" des Erblassers, die rechtliche Natur des Vertrags sowie die Formvorschriften.
Erwägungen
Das Bundesgericht hält an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, wonach für die Gültigkeit eines Vertrags über eine noch nicht angefallene Erbschaft die Mitwirkung und Zustimmung des Erblassers erforderlich sind. Dabei versteht es die "Mitwirkung" nicht als Teilnahme an einem Erbvertrag, sondern als eindeutige Kundgabe des Einverständnisses des Erblassers gegenüber den Vertragsparteien.
Der Vertrag selbst ist ein Vertrag zwischen dem veräussernden Erben und dem Erwerber und hat nur obligatorische Wirkung, d.h. der Erwerber erhält lediglich einen Anspruch auf den Anteil, der dem Veräusserer bei der Teilung zukommt. Der Erblasser selbst ist nicht an den Vertrag gebunden.
Für die Gültigkeit des Vertrags ist die…