Art. 635 ZGB

Vertrag über angefallene Erbanteile

1 Verträge unter den Miterben über Abtretung der Erbanteile bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form.
2 Werden sie von einem Erben mit einem Dritten abgeschlossen, so geben sie diesem kein Recht auf Mitwirkung bei der Teilung, sondern nur einen Anspruch auf den Anteil, der dem Erben aus der Teilung zugewiesen wird.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Abtretung von Erbanteilen (Art. 635 Abs. 1 ZGB); anwendbares Recht
    · 22.03.1973 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Abtretung von Erbanteilen (Art. 635 Abs. 1 ZGB); Stellvertretung ohne Ermächtigung (Art. 38 OR)
    · 03.07.1975 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Abtretung (bezw
    · 01.01.1961 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    BGE 63_II_231
    01.01.1937 · 3 Zitierungen
  5. 5
    Vertrag über eine noch nicht angefallene Erbschaft. 1. Ein solcher Vertrag kann gültig zustandekommen. wenn der Erblasser mitwirkt und zustimmt (Gegenschluss aus Art. 636 Abs. 1 ZGB). (Erw. 5 Abs. 1.) 2. Der Vertrag, de…
    · 23.11.1972 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Anfechtung eines Erbteilungsvertrages (Art. 634/638 ZGB)
    · 18.12.1959 · 2 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Obergericht / Strafgericht / Beschwerdekammer in Strafsachen — SBK.2021.378
    SBK.2021.378
    · 23.05.2022 · 1 Zitierungen
  • Obergericht / Strafgericht / Beschwerdekammer in Strafsachen — SBK.2021.379
    SBK.2021.379
    · 23.05.2022 · 1 Zitierungen
  • In teilweiser Gutheissung der Beschwerde ist der Zusatzleistungsanspruch infolge abweichender Festlegung des Verkehrswertes zweier Liegenschaften und unter Anrechnung höherer Schulden von der Durchführungsstelle neu zu berechnen. In weiteren Punkten (Anrechnung eines Erwerbseinkommens, Zeitpunkt der Anrechnung einer Erbschaft, Bewertung des beweglichen Vermögens) ist die Beschwerde unbegründet und daher abzuweisen.
    ZL.2019.00091
    · 08.02.2022 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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