Art. 636 ZGB

Verträge vor dem Erbgang

1 Verträge, die ein Erbe über eine noch nicht angefallene Erbschaft ohne Mitwirkung und Zustimmung des Erblassers mit einem Miterben oder einem Dritten abschliesst, sind nicht verbindlich.
2 Leistungen, die auf Grund solcher Verträge gemacht worden sind, können zurückgefordert werden.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    BGE 57_II_21
    19.02.1931 · 5 Zitierungen
  2. 2
    Vertrag über eine noch nicht angefallene Erbschaft. 1. Ein solcher Vertrag kann gültig zustandekommen. wenn der Erblasser mitwirkt und zustimmt (Gegenschluss aus Art. 636 Abs. 1 ZGB). (Erw. 5 Abs. 1.) 2. Der Vertrag, de…
    · 23.11.1972 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    BGE 42_II_190
    01.01.1916 · 2 Zitierungen
  4. 4
    Verträge vor dem Erbgang
    · 06.02.2002 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    BGE 56_II_347
    01.01.1930 · 1 Zitierungen
  6. 6
    BGE 45_II_7
    01.01.1919 · 1 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • WBE.2008.157
    23.12.2008 · 2 Zitierungen
  • Obergericht / Verwaltungsgericht / 1. Kammer — WBE.2008.157
    WBE.2008.157
    · 23.04.2007 · 2 Zitierungen
  • OG.2017.00003
    25.01.2021 · 1 Zitierungen

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