Art. 12 OR

Bedeutung

Ist für einen Vertrag die schriftliche Form gesetzlich vorgeschrieben, so gilt diese Vorschrift auch für jede Abänderung, mit Ausnahme von ergänzenden Nebenbestimmungen, die mit der Urkunde nicht im Widerspruche stehen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Grundstückkauf
    · 17.12.1969 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Ihre Begründung und Modifikation bedarf deshalb nicht der öffentlichen Beurkundung (E. 2).
    · 07.01.1997 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    BGE 78_II_221
    27.05.1952 · 2 Zitierungen
  4. 4
    Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter; Anforderungen betreffend die eigenhändige Unterschrift
    · 07.11.2013 · 0 Zitierungen
  5. 5
    Auslagenersatz des Handelsreisenden; Anspruchsverwirkung wegen verzögerter Geltendmachung
    · 04.05.2005 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Diesbezüglich anwendbare Kriterien (Erw. 7b)
    · 13.10.1992 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Kaufvertrag
    · 09.04.2008 · 5 Zitierungen
  • OG.2014.00006
    02.05.2014 · 1 Zitierungen
  • Arbeitsvertrag; Spesenentschädigung
    · 04.05.2005 · 1 Zitierungen

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