Art. 12 OR
Bedeutung
Ist für einen Vertrag die schriftliche Form gesetzlich vorgeschrieben, so gilt diese Vorschrift auch für jede Abänderung, mit Ausnahme von ergänzenden Nebenbestimmungen, die mit der Urkunde nicht im Widerspruche stehen.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Grundstückkauf7 Zitierungen
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2Ihre Begründung und Modifikation bedarf deshalb nicht der öffentlichen Beurkundung (E. 2).4 Zitierungen
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3BGE 78_II_2212 Zitierungen27.05.1952 · 2 Zitierungen
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4Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter; Anforderungen betreffend die eigenhändige Unterschrift0 Zitierungen
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5Auslagenersatz des Handelsreisenden; Anspruchsverwirkung wegen verzögerter Geltendmachung0 Zitierungen
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6Diesbezüglich anwendbare Kriterien (Erw. 7b)0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Kaufvertrag5 Zitierungen
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OG.2014.000061 Zitierungen02.05.2014 · 1 Zitierungen
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Arbeitsvertrag; Spesenentschädigung1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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