Erwägungen

Die Metro Bank AG gewährte Laszlo Boejti am 7. November 1973 Fr. 3'000.--, am 4. April 1974 Fr. 10'000.-- und am 19. April 1974 Fr. 15'000.-- als Darlehen. Als die ab 1. Juni 1974 vereinbarten Rückzahlungen ausblieben, betrieb die Bank den Schuldner für die Fr. 15'000.-- aus dem dritten Darlehen nebst Zins und Spesen. Boejti erhob Rechtsvorschlag und klagte später gegen die Metro Bank AG auf Aberkennung dieser Forderungen, da die Bank bei der Gewährung der Darlehen Vorschriften der Verordnung vom 10. Januar 1973 über Kleinkredit- und Abzahlungsgeschäfte missachtet habe.

Erwägungen

Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die Metro Bank AG gegen Art. 3 Abs. 1 der Verordnung über Kleinkredit- und Abzahlungsgeschäfte verstossen hat, indem sie dem Kläger vor der vollständigen Rückzahlung eines älteren Darlehens ein neues gewährte und die Restforderung damit verrechnete. Dies führt zur Nichtigkeit des Darlehensvertrags über Fr. 15'000.-- gemäß Art. 20 Abs. 1 OR. Die Bank kann jedoch gestützt…