Erwägungen

Der Fall betrifft den Tod von Giuditta Poggiali, der am 7. Januar 1971 durch Gasvergiftung infolge eines Gaslecks eintrat, das durch die Bauarbeiten der Firma Losinger-Vicari unter der Leitung von Domenico Capozzi verursacht wurde.

Der Einzelrichter in Lugano-Distretto hatte Capozzi zunächst vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen, ihn jedoch für die Verletzung der Regeln der Baukunst und die fahrlässige Störung öffentlicher Dienste für schuldig befunden. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft hatte das kantonale Kassations- und Revisionsgericht Capozzi jedoch auch der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden und ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 3 Tagen verurteilt.

Capozzi hatte daraufhin Nichtigkeitsbeschwerde beim Bundesgericht erhoben und die Aufhebung des kantonalen Urteils, das ihn der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden hatte, beantragt.

Erwägungen

Das Bundesgericht hat die Beschwerde gutgeheißen, das kantonale Urteil aufgehoben und die Sache zur Neubeurteilung an das Kantonsgericht zurückgewiesen.

Nach Auffassung des Bundesgerichts hatte das Kantonsgericht die Frage des adäquaten Kausalzusammenhangs zwischen Capozzis Verhalten und dem Tod von Giuditta Poggiali als Tatfrage behandelt, die für das Bundesgericht bindend sei. Das Bundesgericht stellte jedoch fest, dass die Frage der Adäquanz des Kausalzusammenhangs nach seiner Rechtsprechung eine Rechtsfrage ist.

Hinsichtlich des subjektiven…