Erwägungen
Die Eheleute Pietro Scardanzan und Anna Maria Scardanzan-Rossi betrieben in Davos das Restaurant "Gemsli". Nach ihrem Tod im Jahr 1959 bzw. 1961 entstand ein Erbstreit zwischen ihren Erben. Die Kläger Maria Borsa-Scardanzan und Egidio Scardanzan verlangten, dass ihre Miterbin Emma Renner-Scardanzan, die das Restaurant seit 1945 betrieben hatte, der Erbengemeinschaft Pachtzinsen für die Nutzung des "Gemsli" zahlen müsse.
Das Bezirksgericht gab diesem Begehren teilweise statt, das Kantonsgericht Graubünden verneinte jedoch, dass Emma Renner zur Zahlung eines Pachtzinses verpflichtet sei.
Mit ihrer Berufung an das Bundesgericht hielten die Kläger an ihrer Forderung fest, dass Emma Renner der Erbengemeinschaft einen Pachtzins für den Betrieb des "Gemsli" zu bezahlen habe.
Erwägungen
Das Bundesgericht gab der Berufung teilweise statt und wies die Sache zur Neubeurteilung an das Kantonsgericht zurück.
Das Gericht führte aus, dass die Zuweisung des "Gemsli" an Emma Renner im Erbvertrag als Teilungsvorschrift und nicht als Vermächtnis zu betrachten sei. Daher habe Emma Renner erst im Zeitpunkt der Erbteilung Anspruch auf die Zuweisung der Liegenschaft. Bis dahin stehe diese im Gesamteigentum der Erbengemeinschaft, die die Lasten zu tragen und den Nutzen zu beanspruchen habe.
Folglich müsse sich Emma Renner für die Zeit vom Tod der…