Sachverhalt

Der russische Staatsangehörige und ehemalige Minister für Atomenergie, Evgeny Adamov, wurde am 2. Mai 2005 in Bern verhaftet und in provisorische Auslieferungshaft versetzt. Die USA und die Russische Föderation haben um seine Auslieferung ersucht. Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat die Auslieferung an die USA bewilligt, während das Bundesgericht die Priorität des russischen Ersuchens zu prüfen hatte.

Evgeny Adamov wurde vorgeworfen, als Direktor des russischen Forschungsinstitutes NIKIET und als russischer Minister für Atomenergie Gelder unterschlagen zu haben, die für den russischen Staat bestimmt waren. Die USA werfen ihm vor, diese Gelder für persönliche Zwecke verwendet zu haben.

Das BJ hat die Auslieferung an die USA bewilligt, während Evgeny Adamov die Aufhebung dieses Entscheids und seine Auslieferung an Russland beantragt hat.

Erwägungen

1. Zulässigkeit der Auslieferung an die USA

Das Bundesgericht hat zu prüfen, ob die Auslieferung an die USA zulässig ist. Die Schweiz und die USA haben einen Auslieferungsvertrag abgeschlossen, der die Voraussetzungen und Bedingungen der Auslieferung regelt. Die Auslieferung ist nur zulässig, wenn die Straftat in beiden Ländern strafbar ist.

2. Beidseitige Strafbarkeit

Das Bundesgericht hat zu prüfen, ob die dem Verfolgten vorgeworfene Straftat auch nach schweizerischem Recht strafbar ist. Die ungetreue Amtsführung eines ausländischen Amtsträgers zum Nachteil eines ausländischen Staates ist in der Schweiz nicht selbstständig strafbar.

3. Priorität der…