Sachverhalt
Das Bundesgericht wurde mit einer Beschwerde in Strafsachen gegen einen Entscheid der Strafkammer des Appellationsgerichts der Republik und des Kantons Genf befasst. Dieser Entscheid bestätigte die Verfügung der Staatsanwaltschaft, bestimmte Akten aus den Verfahren P_90 und P_91 in die Strafakte des Verfahrens P_22 aufzunehmen, obwohl die Urteile gegen den Beschuldigten A. nicht mehr im Strafregister eingetragen waren. A. und B. sind die unverheirateten Eltern von zwei Kindern. Die Zivilbehörden haben verschiedene Entscheidungen in Bezug auf das Sorgerecht getroffen. Am 15. November 2022 war A. im Strafregister für eine Verurteilung im Jahr 2012 wegen Raufhandel und Sachbeschädigung eingetragen. Anschließend hat B. zwei Strafanzeigen gegen A. erstattet, in denen ihm vorgeworfen wird, die Kinder nicht herausgegeben und an einen unbekannten Ort gebracht zu haben. A. wurde unter Verdacht des Kindesentzugs, der Freiheitsberaubung und des Ungehorsams gegenüber einer Behördenanordnung gestellt. Die Staatsanwaltschaft ordnete daraufhin die Aufnahme von Akten aus den Verfahren P_90 und P_91, einschließlich Urteilen und eines psychiatrischen Gutachtens über A., in die Akte P_22 an, obwohl diese Verurteilungen nicht mehr in seinem Strafregister eingetragen waren.Erwägungen
Das Bundesgericht prüfte die Zulässigkeit der von A. gegen den Entscheid der Strafkammer eingereichten Beschwerde in Strafsachen. Es kam zu dem Schluss, dass dieser Entscheid, obwohl von prozessualer Natur, dem Beschwerdeführer einen irreparablen Schaden zufügen könnte, da er sein Recht auf Vergessen beeinträchtigen könnte. Die Aufnahme von Akten aus abgeschlossenen Strafverfahren, deren Urteile nicht mehr im Strafregister eingetragen sind, in die aktuelle Strafakte kann eine solche Beeinträchtigung darstellen, die durch keine spätere Entscheidung mehr behoben werden könnte. In der Sache selbst erinnerte das Bundesgericht daran, dass das alte Recht, das bis zum 22. Januar 2023 galt, ein Verbot der Verwendung von aus dem Strafregister gelöschten Daten vorsah, mit Ausnahme für medizinische Gutachter. Das neue Recht, das am 23. Januar 2023 in Kraft getreten ist, ist in dieser Hinsicht weniger restriktiv und spiegelt den Willen des Gesetzgebers…