Sachverhalt
Die Beschwerdeführer [F.B.] , [D.H.] und [A.J.] wurden vom Obergericht des Kantons Zug wegen Betrugs und betrügerischem Konkurs verurteilt. Die Verurteilungen wurden aufgrund von Verfahrensverzögerungen und Verletzungen des Beschleunigungsgebots angefochten.
Die Beschwerdeführer wurden wegen ihrer Beteiligung an betrügerischen Geschäften und Konkursen verurteilt. [F.B.] wurde wegen mehrfachen Betrugs, [D.H.] wegen gewerbsmäßigen Betrugs und betrügerischem Konkurs und [A.J.] wegen betrügerischem Konkurs verurteilt.
Die Verfahrensdauer betrug über 15 Jahre, was zu einer Verletzung des Beschleunigungsgebots führte. Die Beschwerdeführer beantragten die Aufhebung der Urteile und die Einstellung der Verfahren.
Erwägungen
Das Bundesgericht prüfte die Beschwerden und stellte fest, dass die Verfahrensverzögerungen und die Verletzungen des Beschleunigungsgebots zu einer Verletzung von Bundesrecht führten.
Das Gericht entschied, dass die Verfolgungsverjährung während des bundesgerichtlichen Beschwerdeverfahrens ruht und dass die Betrugsvorwürfe noch nicht verjährt sind.
Das Gericht befand, dass die Vorinstanz die Verletzung des…