Art. 50 StGB

Begründungspflicht

Ist ein Urteil zu begründen, so hält das Gericht in der Begründung auch die für die Zumessung der Strafe erheblichen Umstände und deren Gewichtung fest.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Strafzumessung bei verminderter Schuldfähigkeit; Begründungspflicht
    · 08.03.2010 · 1’148 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Strafzumessung (Art. 47 StGB) bei qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19 Ziff. 2 BetmG)
    · 22.11.2007 · 772 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Bedingte und teilbedingte Strafe gemäss Art. 42 und 43 StGB; Strafenkombination gemäss Art. 42 Abs. 4 StGB
    · 12.11.2007 · 472 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Zusatzstrafe (retrospektive Konkurrenz)
    · 30.06.2016 · 386 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Anwendung des milderen Rechts im neuen Sanktionensystem; Sanktionierung im Rahmen der sogenannten Schnittstellenproblematik
    · 17.03.2008 · 347 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Art. 46 StGB, Verzicht auf den Widerruf des bedingten Strafvollzugs
    · 18.03.2008 · 179 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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