Art. 51 StGB

Anrechnung der Untersuchungshaft

Das Gericht rechnet die Untersuchungshaft, die der Täter während dieses oder eines anderen Verfahrens ausgestanden hat, auf die Strafe an. Ein Tag Haft entspricht einem Tagessatz Geldstrafe.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Vorzeitiger Straf- und Massnahmevollzug, Haftentlassungsgesuch
    · 16.02.2017 · 300 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    · 23.04.2015 · 161 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Art. 51 StGB und Art. 104 i.V.m. Art. 51 StGB
    · 07.05.2009 · 116 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Beschwerderecht
    · 24.04.2014 · 104 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Anrechnung der Untersuchungshaft
    · 29.05.2007 · 97 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Fristenstillstand bei strafprozessualer Haft
    · 14.09.2007 · 89 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 07.10.2020 · 104 Zitierungen Zusammenfassung
  • mehrfache einfache Körperverletzung (zum Nachteil einer wehrlosen oder unter Obhut stehenden Person)
    SB.2020.66
    · 02.09.2021 · 37 Zitierungen
  • betreffend Betrug und mehrfachen versuchten Betrug
    SB.2018.118
    · 09.10.2020 · 36 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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