Art. 51 StGB
Anrechnung der Untersuchungshaft
Das Gericht rechnet die Untersuchungshaft, die der Täter während dieses oder eines anderen Verfahrens ausgestanden hat, auf die Strafe an. Ein Tag Haft entspricht einem Tagessatz Geldstrafe.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Vorzeitiger Straf- und Massnahmevollzug, Haftentlassungsgesuch300 Zitierungen
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2161 Zitierungen
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3Art. 51 StGB und Art. 104 i.V.m. Art. 51 StGB116 Zitierungen
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4Beschwerderecht104 Zitierungen
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5Anrechnung der Untersuchungshaft97 Zitierungen
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6Fristenstillstand bei strafprozessualer Haft89 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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104 Zitierungen
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mehrfache einfache Körperverletzung (zum Nachteil einer wehrlosen oder unter Obhut stehenden Person)37 ZitierungenSB.2020.66· 02.09.2021 · 37 Zitierungen
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betreffend Betrug und mehrfachen versuchten Betrug36 ZitierungenSB.2018.118· 09.10.2020 · 36 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.