Sachverhalt
Der Beschwerdeführer, [X.] , war als Zimmermann auf einer Baustelle in Zürich tätig, als er am 30. April 1999 zwischen zwei Balken durch eine Isoliermatte fiel und sich schwer verletzte. Der Beschwerdegegner, [Y.] , war der bauleitende Architekt auf dieser Baustelle. Das Bezirksgericht Zürich sprach [Y.] von der Anklage der fahrlässigen Körperverletzung und der Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde frei. Das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte dieses Urteil. [X.] führte daraufhin eine eidgenössische Nichtigkeitsbeschwerde mit dem Antrag, das Urteil des Obergerichts aufzuheben.
Die Vorinstanz stellte fest, dass der Beschwerdegegner als bauleitender Architekt die anerkannten Regeln der Baukunde nicht verletzt hatte und daher nicht für die Körperverletzung des Beschwerdeführers haftbar war. Der Beschwerdeführer machte geltend, die Vorinstanz habe Art. 229 StGB verletzt, indem sie den Beschwerdegegner freigesprochen hatte.
Erwägungen
Das Bundesgericht prüfte, ob die Vorinstanz Bundesrecht verletzt hatte, indem sie den Beschwerdegegner von der Anklage der fahrlässigen Körperverletzung und der Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde freigesprochen hatte. Das Gericht stellte fest, dass der Beschwerdeführer am kantonalen Verfahren beteiligt war und dass der Freispruch des Beschwerdegegners von der Anklage der schweren Körperverletzung die Zivilansprüche des Beschwerdeführers gegenüber diesem beeinflusste.
Das Gericht wies darauf hin, dass der bauleitende Architekt grundsätzlich für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften verantwortlich ist, jedoch nur, wenn er die Gefahr für die Arbeiter erkannt hatte und nicht die nötigen Weisungen gegeben hatte, um den Arbeitsort abzusichern. Das Gericht stellte fest, dass die Vorinstanz verbindlich festgestellt hatte, dass der Beschwerdegegner die Gefahr für die Arbeiter nicht erkannt hatte und dass die Arbeitsweise auf dem 2. Obergeschoss vom Zimmermannsunternehmen gewählt worden war.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Vorinstanz den Beschwerdegegner von der Anklage der Verletzung der Regeln der Baukunde und…