Sachverhalt
Pierre Robyr und Jean-Pierre Fontannaz haben auf ihren jeweiligen Grundstücken in Noville Kiesgruben betrieben, was zur Entstehung von Teichen durch Freilegung des Grundwassers geführt hat. Der Naturschutzbeauftragte hat diese Teiche, genannt Mure-Teich und Praille-Teich, als Teil des öffentlichen Bereichs angesehen und damit dem Fischereirecht des Kantons Waadt unterstellt. Die Erben von Pierre Robyr und Jean-Pierre Fontannaz haben diese Entscheidung beim Staatsrat angefochten, der ihre Beschwerden abgewiesen hat. Daraufhin haben sie beim Bundesgericht Verwaltungsgerichtsbeschwerde und staatsrechtliche Beschwerde erhoben.
Erwägungen
Das Bundesgericht hat die staatsrechtliche Beschwerde abgewiesen. Es hat entschieden, dass die kantonale Behörde nicht willkürlich gehandelt hat, indem sie die Gewässer des Mure-Teichs und des Praille-Teichs dem öffentlichen Bereich gleichgestellt hat. Gemäß Rechtsprechung und Lehre beschränkt sich eine Quelle im Sinne von Art. 704 ZGB nicht nur auf natürlich aus dem Boden austretende Gewässer, sondern kann auch künstlich freigelegtes Grundwasser umfassen. Im vorliegenden Fall waren es jedoch die von Robyr und Fontannaz durchgeführten Aushubarbeiten, die das Wasser an die Oberfläche gebracht haben, so dass es sich nicht um ein natürliches Hervortreten handelt. Folglich hat das Bundesgericht entschieden, dass die kantonale Behörde zu Recht diese Teiche nicht als Privatquellen im Sinne von Art. 704 ZGB, sondern als Teil des öffentlichen Bereichs als Grundwassergewässer angesehen hat.
Das Bundesgericht hat ferner…