Sachverhalt

Das Grüne Bündnis und Louis Schelbert erhoben beim Bundesgericht staatsrechtliche Beschwerde gegen den Beschluss des Grossen Rates des Kantons Luzern, die Volksinitiative "Für eine Luft zum Atmen" als ungültig zu erklären. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde teilweise gut und erklärte einen Teil der Initiative für gültig.

Erwägungen

Das Bundesumweltrecht hindert die Kantone nicht daran, für Kriseninterventionen Massnahmenpakete auf dem Wege generell-abstrakter Erlasse vorzusehen und die Ergreifung von Massnahmen von Interventionsgrenzwerten abhängig zu machen. Allerdings sind die in der Initiative vorgesehenen Massnahmen bei schlichter Überschreitung der Immissionsgrenzwerte (IGW) oder bei Überschreitung um mehr als den Faktor 1,3 unverhältnismässig und mit dem Verbot der Festsetzung neuer IGW unvereinbar. Grundsätzlich befugt ist der Kanton dagegen, im Rahmen seiner Kompetenz und unter dem Vorbehalt des Verhältnismässigkeitsprinzips, bei einer Überschreitung der IGW um mehr als den Faktor 1,5 kurzfristige Massnahmen zur Bekämpfung von Smog-Spitzen zu erlassen.

Nicht in der kantonalen Kompetenz liegt es, den Anwendungsbereich verkehrslenkender Massnahmen im Sinne von Art. 3 Abs. 6 des…